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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Service & Handel Harald Maringer
Sulzbach 49    A-4632 Pichl bei Wels

office@v8agency.com

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I.    Allgemeines
Die V8Agency bietet die im Anhang angeführten Dienstleistungen nach dem Stand der Technik und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers an. Dies unter bestmöglicher Wahrung der Interessen des Kunden.

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1.    Allgemeine Bestimmungen


1.1.    Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche ausgehängt sind, gelten für sämtliche Dienstleistungen und auch Warenlieferungen der V8Agency.
Sofern nichts anders vereinbart, gelten diese Geschäftsbedingungen als maßgeblicher Vertragsbestandteil des zwischen der V8Agency und dem Kunden geschlossenen Auftrags.

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2.    Auftragserteilung


2.1.    Grundsätzlich wird der erteilte Auftrag in einem Auftragsschein festgehalten. Dort werden die zu erbringenden Leistungen genau bezeichnet. Der Kunde erhält eine Abschrift.

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3.    Preise / Kostenvoranschlag


3.1.    Grundsätzlich gelten die Preise lt. Aushang.

3.2.    Sofern mündlich oder schriftlich durch die V8Agency die Preise bekannt gegeben werden, die voraussichtlich verrechnet werden, so gilt:
Die Kostenvoranschläge sind, sofern nicht eine verbindliche Preisangabe extra vereinbart ist, iSd § 5 Abs 2 KSchG, nicht als gewährleistet. Die Kostenvoranschläge sind insofern unverbindlich und der Kunde hat unvorhergesehene Kostenüberschreitungen bis zu 3 % des festgelegten Entgeltes jedenfalls hinzunehmen. Sollte es so sein, dass die Kosten darüber hinaus überschritten werden, so wird die V8Agency den Kunden – soweit möglich – vorher verständigen. Die V8Agency und der Kunde werden sohin den weiteren Ablauf einvernehmlich festlegen.

II.    Service / Warenlieferung

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4.    Termine


4.1.    Die V8Agency wird, soweit möglich, vereinbarte Termine zur Fertigstellung / Lieferung einhalten.
Treten unvorhergesehene Umstände ein, welche die Einhaltung der Termine nicht möglich machen, so wird die V8Agency einen neuen Termin für die Leistung / Lieferung nennen.
Die V8Agency wird, soweit möglich, den Kunden über Verzögerungen beim Termin unterrichten.

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5.    Abholung / Verbleiben des KFZ/ Gerät


5.1.    Der Kunde ist verpflichtet, das KFZ/ Gerät zum vereinbarten Fertigstellungstermin abzuholen. Sollte dies nicht geschehen, so kann die V8Agency Mindestkosten von 0,50 € pro Tag verrechnen.

5.2.    Hinsichtlich des Kraftfahrzeuges ist es so, dass dieses am Parkplatz / in der Werkstätte eine Zeitlang (bis zur Abholung) abgestellt werden muss. Ein Verwahrungsvertrag iSd §§ 957 ABGB kommt aber, was ausdrücklich vereinbart ist, nicht zustande.

5.3.    Für im KFZ befindliche Gegenstände, welche nicht mit dem Fahrzeug verbunden sind, wird bei Beschädigung / Verlust welche durch Dritte verursacht sind, keine Haftung durch die V8Agency übernommen.

5.4.         Für Vermögensschäden wird nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit auf Seiten der V8Agency gehaftet

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6.    Probefahrten


6.1.    Der Kunde ermächtigt die V8Agency, soweit notwendig, mit dem Kraftfahrzeug /Gerät auch eine Probefahrt unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichen, vorzunehmen.

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7.    Zahlung


7.1.    Grundsätzlich gelten die Preise gemäß Aushang. Außer siehe Kostenvoranschlag es wäre etwas anderes vereinbart. Der Kunde hat den Endbetrag gemäß Rechnung nach Erhalt derselben unverzüglich zu begleichen. Die Zahlungskonditionen ergeben sich aus dem Aushang der V8Agency.
Die V8Agency ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.

7.2.    Gegen Ansprüche der V8Agency kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt.

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8.    Warenlieferung


8.1.    Sofern im Rahmen des Vertrages mit der V8Agency Waren geliefert werden (z.B. Reifen, Geräte, Elektro usw.) so gilt, dass sämtliche gelieferten Waren bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen der V8Agency im Eigentum derselben bleiben. Diese Waren dürfen nur benutzt oder verbraucht werden, wenn die Forderungen vom Kunden beglichen sind. Verpfändungen oder auch Verkauf nach erfolgter Zahlungseinstellung, sind nicht gestattet. Pfändungen sind an die V8Agency zu melden.

Für Lieferungen bestimmter Waren gelten folgende Sonderbestimmungen:
Der Kunde ist verpflichtet die gelieferte Ware sofort bei erhalt zu kontrollieren und auf Beschädigungen Transportschäden zu prüfen.

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9.    Reklamationen


Mängel müssen vom Kunden nach Erhalt der Ware sofort gemeldet werden. Für Unternehmer gilt die Mängelrügepflicht nach dem UGB.

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10.    Erfüllungsort / Gerichtsstand


Ist der Kunde kein Verbraucher iSd KSchG, so ist das Gericht am Sitze der V8Agency für sämtliche Streitigkeiten ausschließlich zuständig. Bei Verbrauchern ist jenes Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung des Kunden liegt. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, so bleibt das vorhin genannte Gericht weiterhin zuständig.

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